Vorsorge Anwalt 24
Hilfe bei der Pflege
Bundesweite Hilfe bei rechtlichen Fragen zur Pflege
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Eine Auseinandersetzung mit dem Thema Pflege ist wichtig, denn Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns treffen. Menschen werden immer älter und können immer seltener von Familienangehörigen betreut werden. Umso wichtiger ist es rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, um eine Pflege zu Hause oder in geeigneten Pflegeeinrichtungen sicherzustellen. Die Kenntnis der eigenen Rechte ist dabei besonders wichtig, um ein optimales und an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtetes Leistungsangebot zu erhalten.
Wir beraten Sie zu allen Fragen zur Pflege und zum Wohnen im Alter, d.h. zum Pflegerecht und zum Heimrecht. Zudem bieten wir Vertragsprüfungen von ambulanten wie stationären Betreuungs- und Pflegeverträgen an.
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Hilfe bei der Pflege
Die häusliche Pflege kommt den Vorstellungen der Betroffenen oft am nächsten. Bei der häuslichen Pflege erhalten pflegebedürftige Menschen hauswirtschaftliche, pflegerische und medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld. Die Versorgung kann durch pflegende Angehörige, durch einen ambulanten Pflegedienst, der wöchentlich oder täglich ins Haus kommt, oder durch Betreuungs- oder Pflegekräfte, die im Haushalt leben („24-Stunden-Betreuung“), erfolgen.
Viele Streitigkeiten und Probleme mit Pflegediensten, Vermittlungsagenturen und in- oder ausländischen Pflegekräften ließen sich vermeiden, wenn schon vor Vertragsunterzeichnung Klarheit auf beiden Seiten herrschen würde. Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Aspekten der häuslichen Pflege und können Ihre Interessen gegenüber den beauftragten oder angestellten Betreuungs- oder Pflegekräften konsequent wahrnehmen.
Hilfe bei der Pflege
Kommt eine Betreuung und Pflege zu Hause durch ambulante Dienste nicht in Frage, übernehmen stationäre Pflegeeinrichtungen diese Aufgabe. Das Angebot an Pflegeeinrichtungen ist vielfältig und wird aufgrund der stetig steigenden Lebenserwartung der Menschen immer umfangreicher. Je nach dem Grad der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit unterscheidet man zwischen Altenwohnheimen, Alten- oder Seniorenheimen und Pflegeheimen.
Das Pflegerecht umfasst eine Vielzahl einzelner Aspekte. Finanziert wird die Pflege im Wesentlichen durch die Pflegeversicherung. Wir beraten Sie bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Kurzzeitpflege oder vollstationären Pflege, insbesondere zur Finanzierung eines Heimplatzes, zum Abschluss des privatrechtlichen Heimvertrages, zu Ihren Rechten nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und zu Ihrem Leistungsanspruch gegen die Pflegeversicherung.
Hilfe bei der Pflege
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