Vorsorge Anwalt 24
Hilfe bei der Nachfolge
Bundesweite Hilfe bei rechtlichen Fragen zur Nachfolge
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Mit der Regelung der Nachfolge werden oftmals mehrere Ziele verfolgt: eigene wirtschaftliche Absicherung, gerechte Behandlung aller Familienmitglieder, Minimierung der Steuerlast und bei Unternehmern die Sicherung der Unternehmenskontinuität.
Wir bieten Senioren und deren Angehörigen eine umfassende Beratung zum Erbbrecht und Erbschaftssteuerrecht und können durch die Übernahme von Testamentsvollstreckungen einen wertvollen Beitrag leisten, Vermögen zu bewahren und Konflikte zu vermeiden.
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Hilfe bei der Nachfolge
Durch letztwillige Verfügung kann der Erblasser die gesetzliche Erbfolge ganz oder zum Teil aufheben oder ändern. Beim Erbfall tritt dann nicht die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorschriften ein, sondern die durch letztwillige Verfügung vom Erblasser getroffene Regelung. Durch die Bestimmung des oder der Erben, die Einsetzung von Vor- und Nacherben und die Anordnung von Vermächtnissen, Teilungsanordnung oder Testamentsvollstreckung kann der Erblasser bewusst und aktiv entscheiden, was im Rahmen der Vermögensübertragung mit dem Lebenswerk geschehen soll. Gestaltungswege der Vermögensübertragung gibt es viele.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Entscheidungsfindung und begleiten sie bei der Vermögensübertragung, beginnend von Vermögensschenkungen zu Lebzeiten, über die Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen und Regelungen zur Testamentsvollstreckung, bis hin zur Gründung von Stiftungen und anderen Rechtsträgern, die den Erhalt des Vermögens sicherstellen.
Hilfe bei der Nachfolge
Durch die Anordnung von Testamentsvollstreckung kann der Erblasserwille effektiv durchgesetzt werden. Der Testamentsvollstrecker muss die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung bringen und die Auseinandersetzung des Nachlasses betreiben. Er kann dazu berufen sein, den Nachlass zu verteilen (sog. Abwicklungsvollstreckung) oder den Nachlass über eine bestimmte Zeit zu verwalten (sog. Dauervollstreckung); natürlich kann auch beides gewollt sein. An Weisungen der Erben ist der Testamentsvollstrecker nicht gebunden, er muss ausschließlich die letztwilligen Verfügungen des Erblassers umsetzen.
Durch unsere Tätigkeit als Testamentsvollstrecker können wir die Erben in einer für sie ohnehin belastenden Situation entlasten. Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist oft mit einer Vielzahl von juristisch anspruchsvollen Tätigkeiten verbunden, für die die Erben sonst rechtliche oder steuerrechtliche Beratung in Anspruch nehmen müssten. Neben der Arbeitsentlastung für die Erben tragen wir zum Erhalt des Vermögens und des Friedens unter den Miterben bei.
Hilfe bei der Nachfolge
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