Vorsorge Anwalt 24

Hilfe bei der Betreuung

Bundesweite Hilfe bei rechtlichen Fragen zur betreuung

Vorsorge Anwalt 24

Hilfe bei der Betreuung

“Hilfe bei der Betreuung” wird von den Betroffenen oft angefragt. Eine Betreuung ist keine Entrechtung. Manchmal können Menschen nicht mehr selbstständig entscheiden und benötigen Unterstützung, Hilfe und Schutz. Wenn die Betroffenen keine Vorsorgevollmacht erteilt haben und andere nicht für sie handeln können, ordnet das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung an. Rechtliche Betreuung bekommen Menschen über 18 Jahre, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden.

Wenn die Anordnung oder Aufhebung eines Betreuungsverfahrens beabsichtigt wird, ist anwaltliche Hilfe ratsam. Wir können Ihre Interessen vertreten und helfen, die für Sie beste Lösung – ob als Betroffener oder dessen Angehöriger – zu finden.

Vorsorge Anwalt 24

Herzlich Willkommen

Hilfe bei der Betreuung

Anordnung der Betreuung

Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer, § 1896 Abs. 1 BGB.

Wir können auf Wunsch des Betroffenen die Anordnung einer rechtlichen Betreuung beantragen bzw. auf Wunsch von Angehörigen anregen. Zudem können wir auf Wunsch des Betroffenen gegenüber dem Betreuungsgericht erklären, dass wir selbst zur  Übernahme einer rechtlichen Betreuung bereit und mit der Bestellung als Betreuer einverstanden sind.

Hilfe bei der Betreuung

Aufhebung der Betreuung

Die Betreuerbestellung ist keine endgültige Angelegenheit. Der Betreute, aber auch nahe Angehörige und die Betreuungsbehörde, können Rechtsmittel gegen die Betreuung einlegen. Ebenso kann der Betreuer gewechselt oder sein Aufgabenkreis erweitert oder eingeschränkt werden. Von sich aus prüft das Gericht zumindest alle sieben Jahre, ob die Betreuung unverändert fortzuführen ist.

Gegen eine angeregte oder vom Bereuungsgericht bereits angeordnete Betreuung können wir Beschwerde einlegen, wenn der Betroffene mit der Anordnung der Betreuung an sich oder mit der Auswahl des Betreuers nicht einverstanden ist.

Kostenfreie telefonische Erstberatung

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Telefon: 0800 300 3355

Montag – Freitag: 8:00 Uhr – 22:00 Uhr
Samstag – Sonntag: 8:00 Uhr – 20:00 Uhr

Hilfe bei der Betreuung

Beratungsfelder

  • Subsidiaritätsprinzip, § 1896 Abs. 2 BGB
  • Inhalt von Betreuungsverfügungen
  • Betreuung mit und ohne Einwilligungsvorbehalt
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betreuers
  • Betreuungsgerichtliche Genehmigungen
  • Aufwendungsersatz und Vergütung des Betreuers
  • Haftung des Betreuers gegenüber dem Betreuten und gegenüber Dritten
  • Entlassung des Betreuers auf Wunsch des Betreuten oder von Amts wegen
  • Verfahren vor und nach der Bestellung des Betreuers
  • Anhörung der Beteiligten und Sachverständigengutachten
  • Ablehnung des Sachverständigen und neue Gutachten
  • Einzelne Aufgabenkreise: Vermögenssorge, Personensorge und Aufenthaltsbestimmung, Kündigung und Auflösung der Wohnung, ärztliche Behandlung des Betroffenen, Postkontrolle und Überwachung eines Bevollmächtigten
  • Verfahren bei Erweiterung oder Einschränkung des Aufgabenkreises
  • Voraussetzungen und Genehmigungsverfahren bei Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer
  • Anordnung und Aufhebung eines Einwilligungsvorbehalts
  • Auswirkungen eines Einwilligungsvorbehalts in Testament und Erbvertrag
  • Verlängerung oder Aufhebung der Betreuung
  • Bestellung und Aufgaben eines Verfahrenspflegers
  • Gewöhnliche und eilige einstweilige Anordnungen im Betreuungsverfahren
  • Akteneinsicht im Betreuungsverfahren
  • Rechtsmittel und Rechtsmittelverfahren im Betreuungsrecht

Vorsorge Anwalt 24

Kompetenzen im Vorsorgerecht

  • Pflegerecht

  • Heimrecht

  • Vorsorgerecht

  • Betreuungsrecht

  • Familienrecht

  • Erbrecht

  • Grundstücksrecht

  • Immobilienrecht

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Direktkontakt