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Für Vorsorgende, Bevollmächtigte und Angehörige:
Verständliche Antworten zu Vollmacht, Patientenverfügung und Nachfolge.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, was für Sie zutrifft.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-KaufmannWenn Sie Ihre persönliche und medizinische Vorsorge regeln, einen unabhängigen Vorsorge- oder Kontrollbevollmächtigten einsetzen oder die Weitergabe Ihres Vermögens rechtzeitig gestalten möchten.
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine andere Vertretungsaufgabe übernommen haben und Ihre Befugnisse, Pflichten und Entscheidungen rechtssicher wahrnehmen möchten.
Wenn Ihre Rechte oder Interessen durch Vorsorgeentscheidungen, die Ausübung einer Vollmacht oder die Vermögensnachfolge berührt sind.
Beratung, Gestaltung und Erstellung, abgestimmt auf Ihre Verhältnisse.
Persönliche Übernahme der Vollmacht oder der Kontrolle anderer Bevollmächtigter.
Unterstützung bei der Ausübung einer Vollmacht und bei Konflikten.
Testament, Erbvertrag und Übertragung zu Lebzeiten.
Anwaltliche Beratung, Gestaltung und Erstellung individueller Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, abgestimmt auf Ihre persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Persönliche Übernahme von Vorsorgevollmachten und Kontrollbevollmächtigungen. Ziel ist der Schutz der Interessen des Vollmachtgebers im Rahmen der erteilten Befugnisse.
Vorsorgeverfügungen waren Ende 2025 im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen.
Quelle: Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Jahresbericht 2025
Rechtliche Unterstützung bei der Ausübung bestehender Vorsorgevollmachten und bei Konflikten zwischen Bevollmächtigten und Angehörigen.
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge. Entwicklung rechtlicher Regelungen zur Sicherung des Vermögens und zur geordneten Nachfolge.
Ob Sie selbst vorsorgen möchten oder für einen Angehörigen handeln: Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, was in Ihrem Fall zu tun ist.
Das Gespräch findet nach Terminvereinbarung an einem der sechs Standorte statt oder per Telefon und Video.
Markus LiberaRechtsanwaltWas neben der Vollmacht vereinbart werden sollte: Auftrag, Weisungen, Abrechnung, Schenkungen und Haftung.
Wie Bevollmächtigte und Ärzte den Willen des Patienten feststellen und wann das Gericht entscheidet.
Welche Ansprüche nach dem Tod auf die Erben übergehen und welche Unterlagen der Bevollmächtigte vorlegen muss.
So gehen Sie vor, vom ersten Gespräch bis zur fertigen Regelung.
Den Sachverhalt ausführlich besprechen, kostenfrei.
Wünsche, Familie und Vermögen erfassen.
Die passenden Regelungen entwerfen.
Auch später ansprechbar bleiben.
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich nach einer
zuvor vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.Die Anwaltsgebühren
bemessen sich
nach einer zuvor
vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-KaufmannGesondert: die Kosten von Notar, Betreuungsgericht und Zentralem Vorsorgeregister, soweit sie anfallen.
Jede Familie ist anders, und jede Vorsorge muss zu den Menschen passen, die sie betrifft. Eine Pauschale, die für alle Sachverhalte gelten soll, wäre für manche Fälle zu hoch und für andere zu niedrig. Deshalb wird die Pauschale erst dann vereinbart, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist.
Für die Wirksamkeit nicht. Eine Vollmacht braucht keine bestimmte Form (§ 167 Abs. 2 BGB). Für Grundstücksgeschäfte verlangt das Grundbuchamt aber eine öffentlich beglaubigte Vollmacht (§ 29 GBO). Diese Beglaubigung übernimmt auch die Betreuungsbehörde für 10 Euro. Ihre Wirkung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 7 Abs. 1 und 4 BtOG). Für Verbraucherdarlehen ist eine notarielle Beurkundung praktisch nötig (§ 492 Abs. 4 BGB). Mehr dazu: Entwurf von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Eine Person, die Sie neben dem Bevollmächtigten einsetzen, damit sie ihn überwacht. Sie kann Auskunft und Rechenschaft verlangen (§ 666 BGB) und die Vollmacht widerrufen, wenn Sie ihr das in der Vollmacht erlauben. Dann ist eine gerichtliche Kontrollbetreuung in der Regel nicht nötig (§ 1820 Abs. 3 BGB). Mehr dazu im Ratgeber: Was darf ein Kontrollbevollmächtigter?
Persönliche Gespräche an sechs Standorten nach Terminvereinbarung, bundesweit auch per Telefon und Video. Jede Kontaktseite nennt das zuständige Betreuungsgericht, die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine vor Ort.
Der erste Schritt ist ein Gespräch.
Markus LiberaRechtsanwaltBeim Klick auf „Termin selbst wählen“ öffnet sich der Terminkalender eines externen Anbieters in einem neuen Fenster. Dort gelten dessen Datenschutzhinweise. Vorher werden keine Daten übertragen.