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Vorsorgen

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Für Vorsorgende, Bevollmächtigte und Angehörige:
Verständliche Antworten zu Vollmacht, Patientenverfügung und Nachfolge.

Ein Weg führt durch eine Wiese zu einem Haus am Hang; davor steht eine Bank mit zwei Tassen.

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, was für Sie zutrifft.

Markus LiberaMarkus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
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RechtsanwaltMarkus Libera
Diplom-Kaufmann
Sechs StandorteMünchenAugsburg
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Bundesweitper Video
per Telefon
Erstgesprächohne Kosten
auf Augenhöhe
01

Für wen?

Küchentisch mit Unterlagen, Stift, Brille und Tasse; durch das Fenster sieht man einen Weg zu einem Haus.
Vorsorgende

Wenn Sie Ihre persönliche und medizinische Vorsorge regeln, einen unabhängigen Vorsorge- oder Kontrollbevollmächtigten einsetzen oder die Weitergabe Ihres Vermögens rechtzeitig gestalten möchten.

Zwei Hände halten einen Ordner; auf dem Tisch liegt ein Schlüsselbund.
Bevollmächtigte

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine andere Vertretungsaufgabe übernommen haben und Ihre Befugnisse, Pflichten und Entscheidungen rechtssicher wahrnehmen möchten.

Ein runder Tisch von oben: mehrere Tassen, ein Kinderbild und eine Vase mit Blumen.
Angehörige und Erben

Wenn Ihre Rechte oder Interessen durch Vorsorgeentscheidungen, die Ausübung einer Vollmacht oder die Vermögensnachfolge berührt sind.

02

Leistungen

Drei Dokumente liegen geordnet nebeneinander; auf dem mittleren ist ein kleines Herz.
Leistung 1

Entwurf von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Anwaltliche Beratung, Gestaltung und Erstellung individueller Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, abgestimmt auf Ihre persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse.

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Ergänzende Betreuungsverfügung
Zur Leistung
Zwei Hände halten einen aufgeschlagenen Ordner; eine dritte Hand zeigt auf eine markierte Zeile.
Leistung 2

Übernahme von Bevollmächtigung und Kontrollbevollmächtigung

Persönliche Übernahme von Vorsorgevollmachten und Kontrollbevollmächtigungen. Ziel ist der Schutz der Interessen des Vollmachtgebers im Rahmen der erteilten Befugnisse.

  • Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben
  • Überwachung anderer Bevollmächtigter
  • Schutz der Interessen des Vollmachtgebers
Zur Leistung
6,8 Mio.

Vorsorgeverfügungen waren Ende 2025 im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen.

Quelle: Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Jahresbericht 2025

Zwei Stühle stehen sich an einem Tisch mit zwei Tassen gegenüber; im Fenster dahinter führt ein Weg zu einem Haus.
Leistung 3

Beratung von Bevollmächtigten und Angehörigen

Rechtliche Unterstützung bei der Ausübung bestehender Vorsorgevollmachten und bei Konflikten zwischen Bevollmächtigten und Angehörigen.

  • Wirksamkeit, Reichweite und Missbrauch von Vollmachten
  • Durchsetzung des Patientenwillens
  • Betreuungsrechtliche Fragen
Zur Leistung
Zwei Hände setzen einen jungen Baum in die Erde; daneben steht eine Gießkanne.
Leistung 4

Nachfolgeplanung und Vermögensübertragung

Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge. Entwicklung rechtlicher Regelungen zur Sicherung des Vermögens und zur geordneten Nachfolge.

  • Testament und Erbvertrag
  • Vorweggenommene Erbfolge und Schenkung
  • Übertragung von Immobilien und Unternehmensvermögen
Zur Leistung
Welche Leistung passt zu Ihrem Anliegen?

Ob Sie selbst vorsorgen möchten oder für einen Angehörigen handeln: Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, was in Ihrem Fall zu tun ist.

Das Gespräch findet nach Terminvereinbarung an einem der sechs Standorte statt oder per Telefon und Video.

Markus LiberaRechtsanwalt
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04

Ablauf, Kosten, Fragen

Ihr Weg in vier Schritten

So gehen Sie vor, vom ersten Gespräch bis zur fertigen Regelung.

Gespräch

Den Sachverhalt ausführlich besprechen, kostenfrei.

Klären

Wünsche, Familie und Vermögen erfassen.

Gestalten

Die passenden Regelungen entwerfen.

Begleiten

Auch später ansprechbar bleiben.

Kosten
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich nach einer
zuvor vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich
nach einer zuvor
vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Markus LiberaMarkus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
  1. GesprächDas Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. AngebotIst der Sachverhalt vollständig bekannt, folgt ein schriftliches Angebot über die Anwaltsgebühren.
  3. AuftragDie Arbeit beginnt erst, wenn Sie den Auftrag erteilen.

Gesondert: die Kosten von Notar, Betreuungsgericht und Zentralem Vorsorgeregister, soweit sie anfallen.

Warum stehen hier keine Beträge?

Jede Familie ist anders, und jede Vorsorge muss zu den Menschen passen, die sie betrifft. Eine Pauschale, die für alle Sachverhalte gelten soll, wäre für manche Fälle zu hoch und für andere zu niedrig. Deshalb wird die Pauschale erst dann vereinbart, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist.

Brauche ich für eine Vorsorgevollmacht einen Notar?

Für die Wirksamkeit nicht. Eine Vollmacht braucht keine bestimmte Form (§ 167 Abs. 2 BGB). Für Grundstücksgeschäfte verlangt das Grundbuchamt aber eine öffentlich beglaubigte Vollmacht (§ 29 GBO). Diese Beglaubigung übernimmt auch die Betreuungsbehörde für 10 Euro. Ihre Wirkung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 7 Abs. 1 und 4 BtOG). Für Verbraucherdarlehen ist eine notarielle Beurkundung praktisch nötig (§ 492 Abs. 4 BGB). Mehr dazu: Entwurf von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Was ist ein Kontrollbevollmächtigter?

Eine Person, die Sie neben dem Bevollmächtigten einsetzen, damit sie ihn überwacht. Sie kann Auskunft und Rechenschaft verlangen (§ 666 BGB) und die Vollmacht widerrufen, wenn Sie ihr das in der Vollmacht erlauben. Dann ist eine gerichtliche Kontrollbetreuung in der Regel nicht nötig (§ 1820 Abs. 3 BGB). Mehr dazu im Ratgeber: Was darf ein Kontrollbevollmächtigter?

05

Beratung vor Ort

Persönliche Gespräche an sechs Standorten nach Terminvereinbarung, bundesweit auch per Telefon und Video. Jede Kontaktseite nennt das zuständige Betreuungsgericht, die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine vor Ort.

06

Der erste Schritt

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Beim Klick auf „Termin selbst wählen“ öffnet sich der Terminkalender eines externen Anbieters in einem neuen Fenster. Dort gelten dessen Datenschutzhinweise. Vorher werden keine Daten übertragen.

Rückruf oder Antwort per E-Mail

Wie möchten Sie erreicht werden? Pflicht: Telefon oder E-Mail

Bitte wählen und zweimal eingeben, damit sich kein Zahlen- oder Buchstabendreher einschleicht.

Worum geht es?Thema ankreuzen (Pflicht), auf Wunsch Zeitpunkt, Rückrufzeit und eine kurze Nachricht
Thema Pflicht
Wann passt ein erstes Gespräch? freiwillig
Gute Zeit für einen Rückruf freiwillig

Bitte noch keine Unterlagen, Kontonummern oder Angaben zur Gesundheit senden. Das folgt im Gespräch.

Ihre Angaben werden nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Weitere Hilfe
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