Vorsorge
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Online-Hilfe bei der rechtlichen Vorsorge

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Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht regelt, wer rechtlich handeln darf, wenn eine Person selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Sie legt verbindlich fest, wer Entscheidungen trifft, in welchem Umfang Vertretungsmacht besteht und wie persönliche Interessen zu berücksichtigen sind. Bei sachgerechter Ausgestaltung lässt sich die Anordnung staatlicher Betreuungsmaßnahmen regelmäßig vermeiden.

Zentrale Regelungspunkte sind typischerweise:

  • Vorsehen einer Kontrollbevollmächtigung zur Sicherung und Überwachung der Vollmachtsausübung

  • Klare Regelung des Innenverhältnisses zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem

  • Beachtung notwendiger Formvorschriften für Akzeptanz bei Banken, Behörden und medizinischen Stellen

An der Vorsorgevollmacht entscheidet sich in der Praxis regelmäßig, ob eine Vorsorgestruktur rechtlich funktionsfähig ist.

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Patientenverfügung

Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen im Fall fehlender Einwilligungsfähigkeit gewollt oder ausgeschlossen sind. In der Praxis schafft sie Orientierung für Ärzte, Bevollmächtigte und Angehörige und stellt sicher, dass medizinische Entscheidungen am zuvor verbindlich erklärten Willen ausgerichtet werden.

Zentrale Regelungspunkte sind häufig:

  • Konkrete Festlegung medizinischer Maßnahmen in typischen Behandlungssituationen

  • Abstimmung mit der Vorsorgevollmacht, insbesondere bei Entscheidungs- und Durchsetzungsbefugnissen

  • Eindeutige und verständliche Formulierungen für rechtliche Verbindlichkeit und praktische Anwendbarkeit

Die Patientenverfügung entscheidet im Zusammenspiel mit der Vorsorgevollmacht darüber, ob medizinische Entscheidungen im Ernstfall belastbar vorgezeichnet sind.

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Weitere Vorsorgemaßnahmen

Weitere Vorsorgemaßnahmen ergänzen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung dort, wo sich in der Praxis regelungsbedürftige Lebenssituationen abzeichnen. Sie ermöglichen es, persönliche, familiäre und organisatorische Entscheidungen vorausschauend festzulegen, bevor eigene Mitwirkung faktisch nicht mehr möglich ist. Auf diese Weise wird Kontinuität gewahrt und rechtliche Unsicherheit im Vorsorgefall vermieden.

Zentrale Regelungspunkte sind in der Praxis:

  • Betreuungsverfügung zur Festlegung einer gewünschten oder auszuschließenden Betreuungsperson

  • Sorgerechtsbestimmungen für minderjährige Kinder im Vorsorgefall

  • Unternehmervollmachten zur Sicherung laufender geschäftlicher Entscheidungsfähigkeit

An ergänzenden Vorsorgemaßnahmen zeigt sich regelmäßig, ob Vorsorge strukturell vollständig ist.

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Nachfolgeplanung

Die Nachfolgeplanung ordnet Vermögens- und Verantwortungsstrukturen frühzeitig, zu Lebzeiten oder von Todes wegen. In der Praxis ermöglicht sie verbindliche Regelungen, die Kontinuität sichern und Belastungen für Angehörige vermeiden. Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen bestimmen dabei die Tragfähigkeit der Gestaltung.

In der Gestaltungspraxis sind insbesondere verbreitet:

  • Übertragungen zu Lebzeiten, etwa bei Immobilien unter Vorbehalt von Nießbrauch, Wohnrecht oder Leibgedinge, auch unter steuerlichen Gesichtspunkten

  • Gestaltung testamentarischer und erbrechtlicher Regelungen zur klaren und verständlichen Vermögenszuordnung

  • Absicherung des Erblasserwillens durch Testamentsvollstreckung zur verlässlichen Umsetzung der getroffenen Entscheidungen

Die Nachfolgeplanung zeigt regelmäßig, ob rechtliche Vorsorge auch über den eigenen Entscheidungszeitraum hinaus trägt.

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