Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Für Vorsorgende, Bevollmächtigte und Angehörige:
Verständliche Antworten zu Vollmacht, Patientenverfügung und Nachfolge.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, was für Sie zutrifft.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-KaufmannDiplom-Kaufmann
Ulm
Karlsruhe
LeipzigBerlin
per Video
auf Augenhöhe
Für wen?
Wenn Sie Ihre persönliche und medizinische Vorsorge regeln, einen unabhängigen Vorsorge- oder Kontrollbevollmächtigten einsetzen oder die Weitergabe Ihres Vermögens rechtzeitig gestalten möchten.
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine andere Vertretungsaufgabe übernommen haben und Ihre Befugnisse, Pflichten und Entscheidungen rechtssicher wahrnehmen möchten.
Wenn Ihre Rechte oder Interessen durch Vorsorgeentscheidungen, die Ausübung einer Vollmacht oder die Vermögensnachfolge berührt sind.
Leistungen
Beratung, Gestaltung und Erstellung, abgestimmt auf Ihre Verhältnisse.
Persönliche Übernahme der Vollmacht oder der Kontrolle anderer Bevollmächtigter.
Unterstützung bei der Ausübung einer Vollmacht und bei Konflikten.
Testament, Erbvertrag und Übertragung zu Lebzeiten.
Entwurf von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Anwaltliche Beratung, Gestaltung und Erstellung individueller Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, abgestimmt auf Ihre persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse.
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Ergänzende Betreuungsverfügung
Übernahme von Bevollmächtigung und Kontrollbevollmächtigung
Persönliche Übernahme von Vorsorgevollmachten und Kontrollbevollmächtigungen. Ziel ist der Schutz der Interessen des Vollmachtgebers im Rahmen der erteilten Befugnisse.
- Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben
- Überwachung anderer Bevollmächtigter
- Schutz der Interessen des Vollmachtgebers
Vorsorgeverfügungen waren Ende 2025 im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen.
Quelle: Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Jahresbericht 2025
Beratung von Bevollmächtigten und Angehörigen
Rechtliche Unterstützung bei der Ausübung bestehender Vorsorgevollmachten und bei Konflikten zwischen Bevollmächtigten und Angehörigen.
- Wirksamkeit, Reichweite und Missbrauch von Vollmachten
- Durchsetzung des Patientenwillens
- Betreuungsrechtliche Fragen
Nachfolgeplanung und Vermögensübertragung
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge. Entwicklung rechtlicher Regelungen zur Sicherung des Vermögens und zur geordneten Nachfolge.
- Testament und Erbvertrag
- Vorweggenommene Erbfolge und Schenkung
- Übertragung von Immobilien und Unternehmensvermögen
Ob Sie selbst vorsorgen möchten oder für einen Angehörigen handeln: Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, was in Ihrem Fall zu tun ist.
Das Gespräch findet telefonisch, per Video oder nach Terminvereinbarung an einem der sechs Standorte statt.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
Was gehört in das Innenverhältnis einer Vorsorgevollmacht?
Was neben der Vollmacht vereinbart werden sollte: Auftrag, Weisungen, Abrechnung, Schenkungen und Haftung.
Was darf ein Kontrollbevollmächtigter?
Wie wird der Wille des Patienten durchgesetzt?
Wie Bevollmächtigte und Ärzte den Willen des Patienten feststellen und wann das Gericht entscheidet.
Müssen Bevollmächtigte den Erben Rechenschaft geben?
Welche Ansprüche nach dem Tod auf die Erben übergehen und welche Unterlagen der Bevollmächtigte vorlegen muss.
Was kann der Bevollmächtigte nach dem Tod noch tun?
Ablauf, Kosten, Fragen
Ihr Weg in vier Schritten
So gehen Sie vor, vom ersten Gespräch bis zur fertigen Regelung.
Den Sachverhalt ausführlich besprechen, kostenfrei.
Wünsche, Familie und Vermögen erfassen.
Die passenden Regelungen entwerfen.
Auch später ansprechbar bleiben.
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich nach einer
zuvor vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.Die Anwaltsgebühren
bemessen sich
nach einer zuvor
vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann- GesprächDas Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- AngebotIst der Sachverhalt vollständig bekannt, folgt ein schriftliches Angebot über die Anwaltsgebühren.
- AuftragDie Arbeit beginnt erst, wenn Sie den Auftrag erteilen.
Gesondert: die Kosten von Notar, Betreuungsgericht und Zentralem Vorsorgeregister, soweit sie anfallen.
Warum stehen hier keine Beträge?
Jede Familie ist anders, und jede Vorsorge muss zu den Menschen passen, die sie betrifft. Eine Pauschale, die für alle Sachverhalte gelten soll, wäre für manche Fälle zu hoch und für andere zu niedrig. Deshalb wird die Pauschale erst dann vereinbart, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist.
Brauche ich für eine Vorsorgevollmacht einen Notar?
Für die Wirksamkeit nicht. Eine Vollmacht braucht keine bestimmte Form (§ 167 Abs. 2 BGB). Für Grundstücksgeschäfte verlangt das Grundbuchamt aber eine öffentlich beglaubigte Vollmacht (§ 29 GBO). Diese Beglaubigung übernimmt auch die Betreuungsbehörde für 10 Euro. Ihre Wirkung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 7 Abs. 1 und 4 BtOG). Für Verbraucherdarlehen ist eine notarielle Beurkundung praktisch nötig (§ 492 Abs. 4 BGB). Mehr dazu: Entwurf von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Was ist ein Kontrollbevollmächtigter?
Eine Person, die Sie neben dem Bevollmächtigten einsetzen, damit sie ihn überwacht. Sie kann Auskunft und Rechenschaft verlangen (§ 666 BGB) und die Vollmacht widerrufen, wenn Sie ihr das in der Vollmacht erlauben. Dann ist eine gerichtliche Kontrollbetreuung in der Regel nicht nötig (§ 1820 Abs. 3 BGB). Mehr dazu im Ratgeber: Was darf ein Kontrollbevollmächtigter?
Beratung vor Ort
Gespräche bundesweit telefonisch oder per Video, persönlich an sechs Standorten nach Terminvereinbarung. Jede Kontaktseite nennt das zuständige Betreuungsgericht, die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine vor Ort.
80539 MünchenZur Kontaktseite AugsburgWerner-Haas-Str. 8
86153 AugsburgZur Kontaktseite UlmMagirus-Deutz-Str. 12
89077 UlmZur Kontaktseite KarlsruheLudwig-Erhard-Allee 10
76131 KarlsruheZur Kontaktseite LeipzigMenckestr. 56
04155 LeipzigZur Kontaktseite BerlinPariser Platz 6a
10117 BerlinZur Kontaktseite
Der erste Schritt
Der erste Schritt ist ein Gespräch.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
Beim Klick auf „Termin selbst wählen“ öffnet sich der Terminkalender eines externen Anbieters in einem neuen Fenster. Dort gelten dessen Datenschutzhinweise. Vorher werden keine Daten übertragen.
- Broschüre „Betreuungsrecht“ mit Muster einer VorsorgevollmachtBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Broschüre „Patientenverfügung“ mit TextbausteinenBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Zentrales VorsorgeregisterBundesnotarkammer