Vorsorge Anwalt 24

Weitere Vorsorgemaßnahmen

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Weitere Vorsorgemaßnahmen - Vorsorge als rechtliche Gesamtstruktur

Warum weitere Vorsorgemaßnahmen wichtig sind

Vorsorge beschränkt sich nicht auf Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Weitere Vorsorgemaßnahmen sind erforderlich, um komplexe persönliche, gesundheitliche und vermögensrechtliche Risiken umfassend zu ordnen.

Fehlende oder widersprüchliche Regelungen führen häufig zu gerichtlichen Entscheidungen, die nicht dem eigenen Willen entsprechen.

Was wird gemacht

Vorsorge Anwalt 24 gestaltet ergänzende Vorsorgeinstrumente als Teil einer einheitlichen Gesamtstruktur.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Betreuungsverfügungen
  • Benennung oder Ausschluss bestimmter Personen als Betreuer
  • Anordnungen zur Vermögensverwaltung
  • Regelungen zur Nutzung und Verwaltung von Immobilien
  • Vorsorge für Pflege- und Betreuungskosten

Alle Dokumente werden inhaltlich und sprachlich aufeinander abgestimmt.

Wie läuft es online

Die Bearbeitung erfolgt strukturiert im Online-Verfahren:

  • Videobesprechungen zur Analyse typischer Risikosituationen
  • gesichertes Mandantenportal zur dauerhaften Datenhinterlegung
  • Möglichkeit zur laufenden Fortschreibung

Änderungen familiärer oder wirtschaftlicher Verhältnisse können jederzeit berücksichtigt werden.

Was bleibt beim Mandanten

Die rechtlich maßgeblichen Erklärungen verbleiben im Original beim Mandanten. Die digitale Fassung dient der strukturierten Weiterentwicklung. Vorsorge wird so als langfristiger, anpassungsfähiger Prozess verstanden.

Kostenfreie Erstberatung

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