Vorsorge Anwalt 24

Hilfe bei der Pflege

Bundesweite Hilfe bei rechtlichen Fragen zur Pflege

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Hilfe bei der Pflege

Eine Auseinandersetzung mit dem Thema Pflege ist wichtig, denn Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns treffen. Menschen werden immer älter und können immer seltener von Familienangehörigen betreut werden. Umso wichtiger ist es rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, um eine Pflege zu Hause oder in geeigneten Pflegeeinrichtungen sicherzustellen. Die Kenntnis der eigenen Rechte ist dabei besonders wichtig, um ein optimales und an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtetes Leistungsangebot zu erhalten.

Wir beraten Sie zu allen Fragen zur Pflege und zum Wohnen im Alter, d.h. zum Pflegerecht und zum Heimrecht. Zudem bieten wir Vertragsprüfungen von ambulanten wie stationären Betreuungs- und Pflegeverträgen an.

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Häusliche Pflege

Die häusliche Pflege kommt den Vorstellungen der Betroffenen oft am nächsten. Bei der häuslichen Pflege erhalten pflegebedürftige Menschen hauswirtschaftliche, pflegerische und medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld. Die Versorgung kann durch pflegende Angehörige, durch einen ambulanten Pflegedienst, der wöchentlich oder täglich ins Haus kommt,  oder durch Betreuungs- oder Pflegekräfte, die im Haushalt leben („24-Stunden-Betreuung“), erfolgen.

Viele Streitigkeiten und Probleme mit Pflegediensten, Vermittlungsagenturen und in- oder ausländischen Pflegekräften ließen sich vermeiden, wenn schon vor Vertragsunterzeichnung Klarheit auf beiden Seiten herrschen würde. Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Aspekten der häuslichen Pflege und können Ihre Interessen gegenüber den beauftragten oder angestellten Betreuungs- oder Pflegekräften konsequent wahrnehmen.

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Pflege in Einrichtungen

Kommt eine Betreuung und Pflege zu Hause durch ambulante Dienste nicht in Frage, übernehmen stationäre Pflegeeinrichtungen diese Aufgabe. Das Angebot an Pflegeeinrichtungen ist vielfältig und wird aufgrund der stetig steigenden Lebenserwartung der Menschen immer umfangreicher. Je nach dem Grad der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit unterscheidet man zwischen Altenwohnheimen, Alten- oder Seniorenheimen und Pflegeheimen.

Das Pflegerecht umfasst eine Vielzahl einzelner Aspekte. Finanziert wird die Pflege im Wesentlichen durch die Pflegeversicherung. Wir beraten Sie bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Kurzzeitpflege oder vollstationären Pflege, insbesondere zur Finanzierung eines Heimplatzes, zum Abschluss des privatrechtlichen Heimvertrages, zu Ihren Rechten nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und zu Ihrem Leistungsanspruch gegen die Pflegeversicherung.

Kostenfreie telefonische Erstberatung

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Telefon: 0800 300 3355

Montag – Freitag: 8:00 Uhr – 22:00 Uhr
Samstag – Sonntag: 8:00 Uhr – 20:00 Uhr

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Beratungsfelder

  • Eintritt des häuslichen Pflegefalls und die rechtlichen Vorbereitungsmaßnahmen
  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit, der Weg zur Pflegestufe (Begutachtungsverfahren)
  • Leistungen der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen
  • Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
  • Widerspruch und Rechtsmittel gegen den Bescheid der Pflegekasse
  • Ansprüche und Unterstützung der Pflegeperson
  • „24-Stunden-Betreuung“ und „24-Stunden-Pflege“, Pflege in häuslicher Gemeinschaft
  • Arbeitszeitgesetz und Rufbereitschaft
  • Steuerliche Entlastungen und staatliche Förderung
  • Problem der Sondenernährung in der Pflege
  • Gefahrbringende ärztliche Maßnahmen und das Unterlassen lebenserhaltender Maßnahme
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Sonstige rechtliche Probleme im Rahmen der häuslichen Pflege
  • Elternunterhalt – rechtliche Verpflichtung der Kinder gegenüber den Eltern
  • rechtliche Vorbereitungsmaßnahmen vor der Pflege in Einrichtungen
  • Abschluss des Heimvertrags und das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
  • Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege
  • Unterhaltsverpflichtung der Angehörigen (Ehegattenunterhalt, Unterhaltsverpflichtung von Kindern)
  • Verwertung des Grundvermögens
  • Übernahme der ungedeckten Heimkosten durch den Sozialhilfeträger
  • Freiheitsbeschränkende Maßnahmen im Rahmen der stationären Pflege
  • Heimaufenthalt und das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)

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Kompetenzen im Vorsorgerecht

  • Pflegerecht

  • Heimrecht

  • Vorsorgerecht

  • Betreuungsrecht

  • Familienrecht

  • Erbrecht

  • Grundstücksrecht

  • Immobilienrecht

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