Was darf ein Kontrollbevollmächtigter?
Wie ein selbst gewählter Kontrolleur den Bevollmächtigten überwacht, welche Befugnisse er braucht, ob er die Vollmacht widerrufen darf und wer sich für diese Aufgabe eignet.
- Ein Kontrollbevollmächtigter übt die Rechte aus, die der Vollmachtgeber gegenüber seinem Bevollmächtigten hat, wenn er sie selbst nicht mehr ausüben kann.
- Er kann Auskunft und Rechenschaft verlangen, Belege prüfen und Ansprüche geltend machen. Mit entsprechender Vollmacht holt er auch Auskünfte bei Banken und Pflegeeinrichtungen ein.
- Ob er die Hauptvollmacht widerrufen darf, sollte gut überlegt sein, denn ohne Ersatzbevollmächtigten führt ein Widerruf zur Betreuung.
- Für besonders folgenreiche Geschäfte kann die Vollmacht seine Zustimmung verlangen, etwa für den Verkauf einer Immobilie.
- Eine Kontrolle, die tatsächlich stattfindet, kann eine gerichtliche Kontrollbetreuung überflüssig machen.
1.Was ist ein Kontrollbevollmächtigter?
Ein Kontrollbevollmächtigter ist eine Person, die der Vollmachtgeber selbst bestimmt, damit sie den Bevollmächtigten überwacht. Er erhält dafür eine eigene Vollmacht. Sie betrifft die Rechte des Vollmachtgebers gegenüber dem Bevollmächtigten: Auskunft, Rechenschaft, Herausgabe und, wenn nötig, Schadensersatz.1
Solange der Vollmachtgeber gesund ist, braucht er niemanden dafür. Er kann selbst nachfragen und die Vollmacht widerrufen. Erst wenn er das wegen einer Krankheit nicht mehr kann, fehlt jemand, der die Rechte ausübt. Das Gesetz hat für diesen Fall den Kontrollbetreuer vorgesehen, den das Gericht bestellt.2 Der Kontrollbevollmächtigte erfüllt dieselbe Aufgabe, aber ohne Gericht und mit der Person, die der Vollmachtgeber ausgesucht hat.
Der Bundesgerichtshof beschreibt die Aufgabe des Kontrollbetreuers so: Er soll im umfassenden Sinn diejenigen Rechte geltend machen, die der Vollmachtgeber selbst wegen seiner Beeinträchtigung nicht mehr verfolgen kann.3 Diese Beschreibung passt auch auf den Kontrollbevollmächtigten.
2.Warum lohnt sich eine eigene Kontrolle?
Eine Kontrollbetreuung setzt voraus, dass konkrete Anhaltspunkte gegen den Bevollmächtigten sprechen.4 Sie kommt also meist erst, wenn bereits Streit entstanden ist. Das Verfahren dauert, ein Gutachten wird eingeholt, und am Ende steht oft eine fremde Person als Kontrollbetreuer.
Wer selbst vorsorgt, kann das vermeiden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei mehreren Bevollmächtigten, die sich gegenseitig überwachen, eine Kontrollbetreuung überflüssig sein kann.5 In der Literatur wird dasselbe für einen Kontrollbevollmächtigten angenommen. Voraussetzung ist, dass er tatsächlich prüft und nicht selbst in den Konflikt verwickelt ist.
Zugleich hat das Gericht klargestellt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Bevollmächtigten allein noch keine gerichtliche Kontrolle rechtfertigen.6 Wer mehrere Personen einsetzt, sollte deshalb regeln, wer wofür zuständig ist und wer prüft.
- vom Vollmachtgeber gewählt, solange er geschäftsfähig ist
- Befugnisse nach der Vollmacht, auch Zustimmung und Widerruf
- prüft laufend, ohne dass ein Verdacht bestehen muss
- kein Gerichtsverfahren, keine Gerichtskosten
- vom Betreuungsgericht bestellt
- Aufgaben nach dem Beschluss, Widerruf nur unter strengen Voraussetzungen
- setzt konkrete Anhaltspunkte voraus
- Verfahren mit Anhörung und Gutachten, danach Aufsicht durch das Gericht
3.Welche Befugnisse braucht er?
Kontrolle wirkt nur, wenn sie nicht vom guten Willen des Kontrollierten abhängt. Der Kontrollbevollmächtigte sollte deshalb berechtigt sein, vom Bevollmächtigten Auskunft und Rechenschaft zu verlangen und die Herausgabe dessen zu fordern, was dieser für den Vollmachtgeber erlangt hat.7 Bei einer Verwaltung mit Einnahmen und Ausgaben umfasst die Rechenschaft eine geordnete Zusammenstellung und die Belege.8
Wichtig ist das Recht, Auskünfte von Dritten einzuholen: von Banken, Versicherungen, der Pflegeeinrichtung und, mit einer Entbindung von der Schweigepflicht, von Ärzten. Andernfalls sieht der Kontrollbevollmächtigte nur, was der Bevollmächtigte ihm vorlegt. Auch der Kontrollbetreuer erhält diese Befugnis nur, wenn das Gericht sie ausdrücklich anordnet.9
Schließlich gehört dazu das Recht, Ansprüche durchzusetzen, notfalls vor Gericht. Hat der Bevollmächtigte Geld für sich verwendet, muss jemand den Anspruch auf Erstattung geltend machen. Der Bevollmächtigte selbst kann das nicht unbefangen tun. Der Bundesgerichtshof hat in einem solchen Interessenkonflikt eine Kontrollbetreuung für gerechtfertigt gehalten.10
4.Darf er die Hauptvollmacht widerrufen?
Eine Vollmacht kann widerrufen werden, auch wenn das zugrunde liegende Rechtsverhältnis fortbesteht.11 Ob der Kontrollbevollmächtigte das im Namen des Vollmachtgebers tun darf, muss die Vollmacht ausdrücklich regeln, und dafür sind Vor- und Nachteile abzuwägen.
Mit Widerrufsrecht kann der Kontrollbevollmächtigte schnell handeln, wenn der Bevollmächtigte Geld beiseiteschafft. Der Widerruf beendet aber die Vertretung, ohne sie zu ersetzen. Fehlt ein Ersatzbevollmächtigter, muss das Gericht einen Betreuer bestellen. Das Formular des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz schließt den Widerruf anderer Vollmachten deshalb aus, damit sich mehrere Bevollmächtigte nicht gegenseitig ausschalten.12
Für den Kontrollbetreuer zieht das Gesetz enge Grenzen. Er darf eine Vollmacht für die Personensorge oder wesentliche Bereiche der Vermögenssorge nur widerrufen, wenn sonst eine erhebliche Verletzung zu befürchten ist und mildere Mittel nicht genügen, und nur mit Genehmigung des Gerichts.13 Vorher muss er versuchen, den Bevollmächtigten durch Verlangen nach Auskunft und Rechenschaft und durch Weisungen zu einem ordnungsgemäßen Handeln zu bewegen.14 Wer dem Kontrollbevollmächtigten ein Widerrufsrecht gibt, sollte ähnliche Schranken vorsehen.
Der Bevollmächtigte legt regelmäßig eine Übersicht mit Belegen vor. Der Kontrollbevollmächtigte prüft und fragt nach.
Bestimmte Geschäfte sind nur mit seiner Zustimmung wirksam oder erlaubt, etwa Verkauf einer Immobilie, Heimeinzug, größere Schenkungen.
Nur wenn die Vollmacht es erlaubt. Er wirkt endgültig, und ohne Ersatzbevollmächtigten folgt eine Betreuung.
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Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
5.Wie werden Zustimmungen und Berichte geregelt?
Für besonders folgenreiche Geschäfte kann die Vollmacht bestimmen, dass der Bevollmächtigte nur mit Zustimmung des Kontrollbevollmächtigten handeln darf. Typische Fälle sind die Aufgabe der Wohnung, der Umzug in ein Heim, der Verkauf oder die Belastung einer Immobilie und Schenkungen ab einer bestimmten Höhe.
Hier kommt es darauf an, wo der Vorbehalt steht. Steht er in der Vollmacht selbst, wirkt er nach außen: Eine Bank oder ein Notar wird die Zustimmung verlangen. Steht er nur im Innenverhältnis, bindet er allein den Bevollmächtigten. Ein Verstoß ist dann eine Pflichtverletzung, das Geschäft selbst bleibt wirksam.15 Ein Vorbehalt nach außen schützt besser, macht die Vollmacht aber schwerfälliger.
Für die Berichte genügt in den meisten Familien ein fester Rhythmus: einmal im Jahr eine Vermögensübersicht mit Kontoauszügen, dazu eine Mitteilung bei größeren Ausgaben. Eine Dauerüberwachung würde den Bevollmächtigten lähmen. Wer einen festen Termin vereinbart, macht die Kontrolle zur Routine.
6.Wer eignet sich als Kontrollbevollmächtigter?
Der Kontrollbevollmächtigte braucht Vertrauen, Zeit und ein gewisses Verständnis für Geld und Verträge. Er sollte vom Bevollmächtigten unabhängig sein. Ein Ehepartner des Bevollmächtigten oder ein Erbe, der von einer großzügigen Verwaltung profitiert, kontrolliert schlecht.
Interessenkonflikte sieht der Bundesgerichtshof auch beim Bevollmächtigten selbst: Wer als Erbe mit einem Vermächtnis zugunsten des Vollmachtgebers belastet ist oder ihm möglicherweise Geld zurückzahlen muss, kann dessen Interessen nicht unbefangen wahrnehmen.16 Für den Kontrollbevollmächtigten gilt dieser Gedanke erst recht.
In vielen Familien übernimmt ein Geschwister des Bevollmächtigten die Kontrolle, in anderen eine Vertrauensperson außerhalb der Familie. Auch ein Rechtsanwalt kommt in Betracht. Er bringt Distanz zu den Interessen der Erben mit, ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und kann Abrechnungen und Verträge rechtlich beurteilen. Umgekehrt kann ein Angehöriger einen beruflichen Bevollmächtigten kontrollieren.
7.So geht es weiter
Ein Kontrollbevollmächtigter lässt sich mit der Vorsorgevollmacht bestellen oder nachträglich, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.
- Person wählen: Unabhängig vom Bevollmächtigten, ohne eigenen Vorteil aus der Verwaltung.
- Befugnisse festlegen: Auskunft, Rechenschaft, Auskünfte von Dritten, Herausgabe und Ersatz. Dazu die Frage, ob er widerrufen darf.
- Zustimmungen und Berichte regeln: Welche Geschäfte brauchen Zustimmung? Wann wird berichtet?
- Ersatz bestimmen: Wer übernimmt, wenn der Bevollmächtigte oder der Kontrollbevollmächtigte ausfällt?
- § 666 BGB; § 667 BGB; § 280 Abs. 1 BGB. ↩
- § 1815 Abs. 3 BGB; § 1820 Abs. 3 BGB. ↩
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.03.2025, XII ZB 178/24, Randnummer 19. ↩
- § 1820 Abs. 3 Nr. 2 BGB. ↩
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2011, XII ZB 537/10, Randnummer 13. ↩
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2011, XII ZB 537/10, Randnummer 14. ↩
- § 666 BGB; § 667 BGB. ↩
- § 259 Abs. 1 BGB. ↩
- § 1815 Abs. 3 BGB. ↩
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.03.2025, XII ZB 178/24, Leitsatz b; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.07.2017, XII ZB 143/17, Leitsatz. ↩
- § 168 Satz 2 BGB. ↩
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Broschüre „Betreuungsrecht“, Formular der Vorsorgevollmacht. ↩
- § 1820 Abs. 5 BGB. ↩
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.01.2020, XII ZB 368/19, Randnummer 12. ↩
- § 164 Abs. 1 BGB; § 280 Abs. 1 BGB. ↩
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.07.2017, XII ZB 143/17, Leitsatz; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.03.2025, XII ZB 178/24, Leitsatz b. ↩
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