Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung in München
Für Vorsorgende, Bevollmächtigte und Angehörige in München und Umgebung. Beratung per Video und Telefon, persönlich in der Maximilianstraße 2 nach Terminvereinbarung.
Auf dieser Seite
Kurz gesagt
- Betreuungsgericht für die Landeshauptstadt und den Landkreis München ist das Amtsgericht München, Betreuungsgericht, Linprunstraße 22.
- Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt sitzt in der Mathildenstraße 3a. Sie beglaubigt Unterschriften unter Vorsorgevollmachten nach Terminvereinbarung. Die Gebühr beträgt 10 Euro (§ 7 Abs. 4 BtOG).
- Acht Betreuungsvereine teilen sich die Münchner Stadtteile. Weil die Stadt sie fördert, beraten sie in der Regel kostenfrei.
- Im Landkreis München und in den übrigen Landkreisen des Bezirks ist die Betreuungsstelle des jeweiligen Landratsamts zuständig.
- Die Kanzlei liegt in der Maximilianstraße 2 an der Haltestelle Nationaltheater. Das Erstgespräch ist kostenfrei, persönlich nach Terminvereinbarung oder per Telefon und Video.
Betreuungsgericht in München
Das Betreuungsgericht bestellt rechtliche Betreuer, genehmigt bestimmte Entscheidungen und kann einen Kontrollbetreuer einsetzen, wenn ein Bevollmächtigter überwacht werden muss (§ 1820 BGB). Es berät nicht rechtlich.
Amtsgericht München, Betreuungsgericht
Linprunstraße 22, 80335 München · Telefon 089 5597-06
Zuständig für die Landeshauptstadt und Landkreis München.
Vollmacht beim Gericht vorlegen
Wer von einem Betreuungsverfahren erfährt und eine Vorsorgevollmacht in Händen hat, muss das Betreuungsgericht unverzüglich informieren (§ 1820 Abs. 1 BGB).
Hilfreich ist außerdem die Registrierung der Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die Betreuungsgerichte fragen dort ab.
Mehr dazu im RatgeberWann bestellt das Gericht einen Kontrollbetreuer?
Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine
Die Betreuungsbehörde ist eine Stelle der Stadt oder des Landkreises. Betreuungsvereine sind gemeinnützige Träger. Ihre Beratung ist in der Regel kostenfrei. Für den Landkreis München und die übrigen Landkreise ist jeweils die Betreuungsstelle des Landratsamts zuständig.
Betreuungsstelle der Stadt München
Sozialreferat, Amt für Soziale Sicherung, Mathildenstraße 3a, 80336 München · Telefon 089 233-726255 · betreuungsstelle.soz@muenchen.de
Servicetelefon Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, Donnerstag auch 14 bis 16 Uhr. Beglaubigt Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Termine über die Internetseite der Stadt.
Betreuungsvereine in München
Die Stadt fördert acht Betreuungsvereine. Ihre Beratung ist deshalb in der Regel kostenfrei. Jeder Verein ist für bestimmte Stadtteile zuständig, Sie können aber auch einen Verein Ihrer Wahl anrufen. Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung.
H-TEAM e. V.
Plinganserstraße 19, 81369 München · Telefon 089 747362-0
Stadtteile: Feldmoching, Hasenbergl, Milbertshofen, Am Hart
Kinderschutz München, Rechtliche Betreuung
Kathi-Kobus-Straße 11, 80797 München · Telefon 089 231716-9738
Stadtteile: Schwabing-West, Schwabing-Freimann
Katholisches Jugendsozialwerk München e. V.
Bäckerstraße 10 (Rückgebäude), 81241 München · Telefon 089 544158-0
Stadtteile: Aubing, Lochhausen, Langwied, Allach, Untermenzing, Obermenzing, Pasing, Sendling, Sendling-Westpark
Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e. V.
Lessingstraße 8, 80336 München · Telefon 089 544231-41
Stadtteile: Altstadt, Lehel, Isarvorstadt, Ludwigsvorstadt, Maxvorstadt
Betreuungsverein für Münchner Bürgerinnen und Bürger
Gravelottestraße 8, 81667 München · Telefon 089 45832-4901
Stadtteile: Berg am Laim, Trudering, Riem, Ramersdorf, Bogenhausen, Perlach
Bayerische Gesellschaft für psychische Gesundheit e. V.
Bodenseestraße 3a, 81241 München · Telefon 089 8206205
Stadtteile: Schwanthalerhöhe, Laim
Betreuungsverein der Diakonie München und Oberbayern, Innere Mission München e. V.
Seidlstraße 4, 80335 München · Telefon 089 127092-73
Stadtteile: Moosach, Nymphenburg, Neuhausen
Zukunft Hoffnung e. V.
Dom-Pedro-Straße 17, 80637 München · Telefon 089 550774-82
Stadtteile: Hadern, Solln, Thalkirchen, Fürstenried, Harlaching, Obergiesing, Untergiesing, Au, Haidhausen, Obersendling, Forstenried; stadtweit für Menschen mit Migrationshintergrund
Mehr dazu im RatgeberWas darf ein Kontrollbevollmächtigter?
Zuständig im Umland
Zum Bezirk gehören die Landgerichte München I und München II mit diesen Amtsgerichten. So finden Sie das zuständige Gericht für Ihren Wohnort.
| Amtsgericht | Gebiet | Landgericht | Betreuungsgericht |
|---|---|---|---|
| München | Landeshauptstadt und Landkreis München | München I | Amtsgericht München, Betreuungsgericht Linprunstraße 22, 80335 München Telefon 089 5597-06 |
| Dachau | Landkreis Dachau | München II | Amtsgericht Dachau Schlossgasse 1, 85221 Dachau Telefon 08131 705-0 |
| Ebersberg | Landkreis Ebersberg | München II | Amtsgericht Ebersberg Bahnhofstraße 19, 85560 Ebersberg Telefon 08092 8253-0 |
| Fürstenfeldbruck | Landkreis Fürstenfeldbruck | München II | Amtsgericht Fürstenfeldbruck Stadelbergerstraße 5, 82256 Fürstenfeldbruck Telefon 08141 511-0 |
| Garmisch-Partenkirchen | Landkreis Garmisch-Partenkirchen | München II | Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen Rathausplatz 11, 82467 Garmisch-Partenkirchen Telefon 08821 928-0 |
| Miesbach | Landkreis Miesbach | München II | Amtsgericht Miesbach Rosenheimer Straße 16, 83714 Miesbach Telefon 08025 2809-0 |
| Starnberg | Landkreis Starnberg | München II | Amtsgericht Starnberg Otto-Gaßner-Straße 2, 82319 Starnberg Telefon 08151 367-0 |
| Weilheim i. OB | Landkreis Weilheim-Schongau | München II | Amtsgericht Weilheim i. OB Alpenstraße 16, 82362 Weilheim i. OB Telefon 0881 998-0 |
| Wolfratshausen | Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen | München II | Amtsgericht Wolfratshausen Bahnhofstraße 18, 82515 Wolfratshausen Telefon 08171 1606-0 |
Gut zu wissen: Jedes Amtsgericht ist hier selbst Betreuungsgericht für seinen Bezirk. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, bei einem Umzug ins Pflegeheim also in der Regel der neue Ort. Ist bereits eine Betreuung anhängig, bleibt dieses Gericht zuständig (§ 272 FamFG). Für eine einzelne Adresse nennt das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz das zuständige Gericht.
Ob Sie selbst eine Vollmacht erteilen möchten oder für einen Angehörigen handeln: Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, was in Ihrem Fall zu tun ist.
Das Gespräch findet nach Terminvereinbarung in der Maximilianstraße 2 statt oder per Telefon und Video.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
So kommen Sie in die Maximilianstraße 2
Rechtsanwalt Markus Libera
Maximilianstr. 2
80539 München
Eingang im Innenhof, Durchgang an der Haltestelle Nationaltheater
Telefax: 089 2154679-52
E-Mail: muenchen@vorsorgeanwalt24.de
Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.
Die Maximilianstraße 2 liegt in der Altstadt, am Beginn der Maximilianstraße beim Max-Joseph-Platz und der Oper. Der Eingang liegt im Innenhof. Sie erreichen ihn über den Durchgang von der Maximilianstraße, auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle Nationaltheater.
Zum Verschieben des Plans seitlich wischen.
Route in OpenStreetMap planen Öffnet die Routenplanung von OpenStreetMap in einem neuen Fenster. Dort Ihren Startort eingeben. Erst dann werden Daten an OpenStreetMap übertragen.
Aktuelle Verbindungen in der Fahrplanauskunft des MVV (mvv-muenchen.de). Angaben zur Tiefgarage nach muenchen.de, Zeiten und Preise beim Betreiber prüfen.
Fragen aus München
Welcher Betreuungsverein ist für meinen Stadtteil zuständig?
Jeder der acht Münchner Vereine ist für bestimmte Stadtteile zuständig. Die Zuordnung steht oben in Abschnitt 02. Sie können aber auch einen Verein Ihrer Wahl anrufen. Beratungstermine gibt es nach telefonischer Vereinbarung.
Wo kann ich in München meine Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen?
Bei der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt in der Mathildenstraße 3a, nach Terminvereinbarung über die Seite der Stadt. Die Gebühr beträgt 10 Euro und kann bei geringem Einkommen erlassen werden (§ 7 Abs. 4 BtOG). Die Beglaubigung wirkt bis zum Tod des Vollmachtgebers. Für Geschäfte mit Grundstücken kann eine notarielle Beurkundung sinnvoller sein.
Ich wohne im Landkreis München. Welches Gericht ist zuständig?
Ebenfalls das Amtsgericht München. Es ist Betreuungsgericht für die Landeshauptstadt und den Landkreis München. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt der betroffenen Person (§ 272 FamFG). Für die übrigen Landkreise im Umland zeigt die Tabelle in Abschnitt 03 das zuständige Amtsgericht.
Muss ich für die Beratung nach München kommen?
Nein. Die Beratung läuft bundesweit per Video und Telefon. Wenn Sie lieber persönlich sprechen, ist ein Gespräch in der Maximilianstraße 2 nach Terminvereinbarung möglich.
Kostet die Beratung etwas?
Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine beraten in der Regel kostenfrei. Das anwaltliche Erstgespräch ist ebenfalls kostenfrei. Danach gilt eine Pauschale, die vorher besprochen wird.
Quellen
- Landeshauptstadt München, Sozialreferat: Faltblatt „Die Münchner Betreuungsvereine“ (Stand Juli 2026), muenchen.de
- Amtsgericht München, Betreuungsverfahren und Kontakt, justiz.bayern.de
- Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Betreuungssachen je Ort), justizadressen.nrw.de
- Standort und Haltestellen: OpenStreetMap (© OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL)
Wie genau muss eine Patientenverfügung sein?
Welche Formulierungen der Bundesgerichtshof für zu allgemein hält und wann eine Patientenverfügung bindet.
Wie wird der Wille des Patienten durchgesetzt?
Wie Bevollmächtigte und Ärzte den Willen des Patienten feststellen und wann das Gericht entscheidet.
Was dürfen Ehegatten im Notfall ohne Vollmacht?
Was Ehegatten nach § 1358 BGB im Krankenhaus entscheiden dürfen und wo das Recht endet.
Der erste Schritt
Der erste Schritt ist ein Gespräch.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
Beim Klick auf „Termin selbst wählen“ öffnet sich der Terminkalender eines externen Anbieters in einem neuen Fenster. Dort gelten dessen Datenschutzhinweise. Vorher werden keine Daten übertragen.
- Betreuungsgericht: Verfahren, Formulare und KontaktAmtsgericht München
- Betreuungsstelle: Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht, Termin und GebührLandeshauptstadt München
- Leitfaden für BevollmächtigteLandeshauptstadt München, Sozialreferat